Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand und Geltung
Die ClearByte GmbH und deren Betriebe (nachfolgend „CLEARBYTE“ genannt) offerieren ihren Kunden ein umfassendes Dienstleistungs- und Handelsgüterangebot im Informatik- und Kommunikationsbereich. Als Kunden gelten ausschliesslich gewerbliche Kunden und sind somit Unternehmer / Gewerbetreibende. Leistungen und Gegenleistungen werden in kundenspezifischen Offerten bzw. Einzelverträgen zwischen dem Kunden und CLEARBYTE festgelegt. Dies kann mündlich oder in Schriftform erfolgen. Darin werden insbesondere die Art der von CLEARBYTE zu erbringenden Leistungen, deren Umfang, Dauer und Vergütung ge-regelt. Sobald der Kunde Leistungen / Handelsgüter von CLEARBYTE entgegennimmt, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) als Inhalt des Einzelvertrages, welcher mündlich oder schriftlich vereinbart werden kann. Einkaufsbedingungen oder andere Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von CLEARBYTE ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit diesen AGB nicht im Widerspruch stehen.
2. Leistungen der CLEARBYTE
CLEARBYTE erfüllt ihre Vertragspflichten durch professionelles und sorgfältiges Arbeiten, wie in der Offerte oder schriftlichen Abmachungen festgelegt. Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.
3. Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, CLEARBYTE die erforderlichen Informationen zu liefern und in seinem Umfeld die organisatorischen, technischen und sonstigen Voraussetzungen dafür zu schaffen und aufrecht zu erhalten, dass CLEARBYTE die Dienstleistungen erbringen kann (Bsp. Zutrittsberechtigung für CLEARBYTE-Mitarbeiter). Vorbereitungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden werden im jeweiligen Einzelvertrag (nicht abschliessend) festgehalten. Verzögerungen und Mehraufwand von CLEARBYTE infolge verspäteter oder nicht richtiger Erfüllung von Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden. Für Soft- und Hardware welche sich bereits im Einsatz befindet und nicht durch CLEARBYTE bereitgestellt wurde übernimmt CLEARBYTE keine Haftung an Unter- oder Überlizenzierung.
4. Preise / Preisänderungen / Zahlungsbedingungen
Die in der Offerte genannten Preise basieren auf den bei der Offertstellung bekannten Grundlagen und decken nur die darin erwähnten Leistungen ab. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer. CLEARBYTE behält sich jederzeit das Recht auf Preisänderungen vor. Bei einmaligen oder für eine bestimmte Zeit von max. 6 Monaten erbrachten Dienstleistungen bleiben die Preise fix. Bei Dienstleistungen, welche für länger als 6 Monate oder für unbestimmte Zeit erbracht werden, ist CLEARBYTE berechtigt, ihre Preise jederzeit, unter Einhalt einer Mitteilungsfrist von 1 Monat, anzupassen. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, innert 10 Tagen CLEARBYTE die Vertragsbeendigung auf den Preisänderungstermin hin zu erklären. Die Vergütungen sind CLEARBYTE ohne jeden Abzug geschuldet. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von CLEARBYTE zu verrechnen. Rechnungen für Hardware, Software und Lizenzen von CLEARBYTE sind am 10. Tag nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Für Dienstleistungen wird eine Frist von 10 Tagen gewährt. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von CLEARBYTE nach Aufwand und periodisch abgerechnet. Wird ein Pauschalhonorar abgemacht, deckt dieses die Aufwendungen von CLEARBYTE für die offerierten bzw. schriftlich vereinbarten Dienstleistungen.
4.1 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten in das Eigentum des Käufers über. Bis dahin darf er nicht über ihn verfügen, insbesondere ihn weder verkaufen, noch vermieten oder verpfänden. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass CLEARBYTE diesen Eigentumsvorbehalt auf ihre Kosten und ohne weitere Mitwirkung des Käufers jederzeit bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen kann.
4.2 Rückgabe
Da sowohl fertige Software-Pakete als auch Individualentwicklungen und Dokumentationen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden, ist eine Rückgabe von Software, Skripten und Dokumentationen als auch anderer Individualaufträge hiermit ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
CLEARBYTE verpflichtet sich zu sorgfältiger Auswahl und fachmännischer Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter. Bei Dienstleistungen von CLEARBYTE, bei denen ein Arbeitsergebnis angestrebt wird, hat der Kunde die ihm von CLEARBYTE übergebenen Arbeitsresultate umgehend zu prüfen. Allfällige Mängel sind CLEARBYTE umgehend nach ihrer Entdeckung, maximal innerhalb von 8 Tagen nach Erbringung / Lieferung schriftlich und detailliert zu melden („Mängelrüge“). Nach 8 Tagen nach der jeweiliger Erbringung / Lieferung gelten die Leistungen / Lieferung von CLEARBYTE als einwandfrei und genehmigt. CLEARBYTE ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mängelrüge erhebliche und reproduzierbare Mängel durch geeignete, von CLEARBYTE zu bestimmende Massnahmen kostenlos zu beheben. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sind wegbedungen. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und Anwendung der Dienstleistungen von CLEARBYTE und für die damit durch den Kunden erreichten bzw. nicht erreichten Ergebnisse liegt ausschliesslich beim Kunden. CLEARBYTE ist u.a. dann von jeder Gewährleistung befreit, wenn (a) die vom Kunden gerügten Mängel nicht ausschliesslich von CLEARBYTE zu verantworten sind, oder (b) zurückzuführen sind auf Drittursachen, wie z.B. Bedienungsfehler, Unterlassungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf Änderungen der vereinbarten Einsatz- und Betriebsbedingungen, insbesondere auf erbrachte Leistungen sowie bezüglich Hardware und Software, auf Zufall oder höhere Gewalt. Werden nicht alle Garantievorraussetzungen erfüllt, ist CLEARBYTE berechtigt, ihre Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Nimmt der Kunde den Einbau selbst vor, schließen wir jeglichen kostenlosen Support und Gewährleistung aus. Ausgeschlossen ist ein Anspruch auf kostenlose Aktualisierungen eines bereits fertigen Software-Paketes oder einer Individual Dienstleistung. Die Bearbeitung von Support Aufträgen im Zusammenhang mit unseren Standard Software Paketen erfolgt grundsätzlich kostenpflichtig zum jeweils gültigen Stundensatz
6. Rechtsgewährleistung
Eine Rechtsgewährleistung durch CLEARBYTE besteht nur, soweit CLEARBYTE selber Leistungen erbringt und dabei wissentlich gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt.
7. Haftung
CLEARBYTE haftet für den direkten Schaden, wenn dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von CLEARBYTE, deren Hilfspersonen oder den von CLEARBYTE beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf die Höhe der Vergütung für die betreffende Dienstleistung, höchstens aber CHF 20’000.- beschränkt. Jede weitergehende Haftung von CLEARBYTE, deren Hilfspersonen und beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt CLEARBYTE keinerlei Haftung für Datenverluste, die Kosten der Datenwiederbeschaffung, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere mittelbare oder Folgeschäden. CLEARBYTE haftet insbesondere dann nicht: wenn der Kunde Vorbereitungs- oder Mitwirkungshandlungen, welche zur Vertragserfüllung durch CLEARBYTE erforderlich sind, nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig leistet, oder wenn er die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung der CLEARBYTE nicht bereitstellt und aufrechterhält; wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des direkten Verantwor-tungsbereiches von CLEARBYTE liegen, wie z.B. erhebliche Betriebsstörungen, fehlerhafte Zulieferungen oder behördliche Massnahmen. Nutzen und Gefahr gehen bei der Aushändigung der Ware an den Kunden über.
8. Nutzung von Software
Beim Kauf von Software-Paketen hat der Kunde das Recht, diese Software auf der definierten Hardware in seinem Unternehmen zu nutzen. Ein Einsatz ausserhalb des Unternehmens oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Urheberrechte der Software bleiben in jedem Fall bei CLEARBYTE oder dem Hersteller / Lizenzanbieter. Das Nutzungsrecht der Software beinhaltet keinen Anspruch auf Lieferung von neuen Releases.
9. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Einzelvertrages zur Kenntnis gelangten Tatsachen, Konzepte, Verfahren, Unterlagen, Daten und Informationen („Vertrauliche Informationen“), welche sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Vertragspartei beziehen und für welche ein besonderes Geheimhaltungsinteresse einer der Parteien besteht. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt und Diskretion wie eigene vertrauliche Informationen. Die Parteien sorgen dafür, dass solche vertraulichen Informationen durch sie selbst, ihre Hilfspersonen oder beauftragte Dritte weder zweckwidrig oder sonst wie unbe-fugt genutzt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur unbefugten Nutzung zugänglich gemacht werden. Der Kunde wird Daten über die von CLEARBYTE eingesetzten Mitarbeiter vertraulich gemäss den Vorschriften des Datenschutzrechtes behandeln. Diese Diskretionspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen CLEARBYTE und dem Kunden, soweit ein berechtigtes Interesse besteht.
10. Rechte an Arbeitsergebnissen
Der Kunde hat das Recht, die ihm von CLEARBYTE erbrachten Dienstleistungen und die für ihn dabei erstellten Arbeitsresultate für seinen eigenen Gebrauch bestimmungsgemäss zu Arbeitszwecken zu nutzen. Indes ist der Kunde nicht berechtigt, die von CLEARBYTE erstellten Arbeitsresultate bzw. allfällige vom Kunden vorgenommene eigene Weiterentwicklungen kommerziell weiterzugeben. Alle Rechte an allfälligen Erfindungen, alle Urheber- und weiteren Schutzrechte an Produkten, Verfahren, Methoden, Ideen, Know-how, Konzepten, Dokumentationen etc., welche von CLEARBYTE bei Ausführung der Dienstleistungen für den Kunden verwendet, entwickelt, verbessert oder sonst wie gebraucht oder eingesetzt werden, stehen ausschliesslich CLEARBYTE zu und können von CLEARBYTE für sich und andere Kunden weiter in beliebiger Weise genutzt werden.
11. Änderungswesen
Während der Dauer des Einzelvertrages können beide Vertragsparteien jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsantrages seitens des Kunden (z.B. infolge Einsatz neuer HW/SW-Infrastruktur beim Kunden) hat ihm CLEARBYTE mitzuteilen, ob die gewünschte Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Einzelvertrag, insbesondere auf Preis, Qualität und Termine hat. Sofern detaillierte Abklärungen erforderlich sind, trägt der Kunde die Kosten und Aufwendungen von CLEARBYTE.
12. Vertragsabschluss / Vertragsbeendigung
Der Lieferschein bzw. die Warenrechnung gilt als Auftragsbestätigung. Ihre Bestellungen auf der Website sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Software-Pakete / Dienstleistungen. Sofern Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch CLEARBYTE. Offensichtlich gegen geltendes Recht oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Auf-träge werden nicht bearbeitet. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Einzelvertrag von jeder Partei jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf ein Monatsende gekündigt werden.
13. CLEARBYTE-Personal / Abwerbung
CLEARBYTE ist bei der Auswahl der die Dienstleistungen erbringenden Mitarbeiter frei, ist aber bestrebt, besondere Wünsche des Kunden zu berücksichtigen. Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art können auch für andere Kunden erbracht werden. Jede Partei verzichtet während der Vertragsdauer und 6 Monaten nach Vertragsbeendigung darauf, die Mitarbeiter der anderen Partei für sich oder Dritte abzuwerben oder abwerben zu lassen bzw. ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu beschäftigen.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15. Schlussbestimmungen
Rechte und/oder Pflichten aus dem Einzelvertrag können von einer Partei nur im schriftlichen Einvernehmen mit der anderen Partei übertragen werden. CLEARBYTE behält sich vor, finanzielle Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte im In- und Ausland abzutreten oder zu verkaufen. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Bestimmungen in den Ziffern 5, 6, 7, 8, 9 und 12 dieser AGB gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, solange eine Partei daran ein berechtigtes Interesse hat. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird. Sollte bei Meinungsverschiedenheiten eine gütliche Einigung nicht innert nützlicher Frist zu erreichen sein, so sind bei Klagen gegen CLEARBYTE das Bezirksgericht von Dielsdorf und bei Klagen gegen den Kunden die Gerichte an dessen Domizil bzw. Niederlassung in der Schweiz zuständig.
Anwendbar ist Schweizerisches Recht.